Monitoring
Monitoring umfasst alle Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards bei Lieferanten/Produktionsunternehmen.
Die Abfolge der Kontroll- und Korrekturmassnahmen kann wie folgt aussehen
- schriftliche Selbstbeurteilung durch den Lieferanten
- Audits
- Definition der Korrekturmassnahmen
- Re-Audit
Diese Vorgehensweise ändert sich je nach Lieferantenrisiko und –wichtigkeit. Die Resultate der einzelnen Schritte ermöglichen eine Neubeurteilung der Lieferantensituation, worauf weitere Massnahmen definiert werden können.
Falls ein Audit den Verstoss gegen eine Richtlinie bzw. Standard aufdeckt, werden Korrekturmassnahmen definiert und deren Implementierung terminiert. Je schwerwiegender der Verstoss gegen den Standard, desto schneller gilt es diesen zu beheben.
Zwar liegt die Umsetzung der Korrekturmassnahmen grundsätzlich in der Verantwortung der auditierten Organisation. Programme zur Unterstützung wichtiger Lieferanten steigern den Erfolg. Mit einem Re-Audit wird die Behebung der aufgedeckten Mängel zum terminierten Zeitpunkt kontrolliert.
Ein weiteres Wichtiges Instrument um die Compliance sicherzustellen sind vertrauliche Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter und Anspruchsgruppen des Lieferanten.
