Arbeitnehmer- und Menschenrechte
Arbeitnehmer- und Menschenrechte werden gerade in günstigen Produktionsländern oft nicht ausreichend eingehalten. Lange Arbeitszeiten, erzwungene Überstunden, ungenügender Arbeitsschutz oder Kinderarbeit sind in vielen dieser Länder leider immer noch keine Seltenheit. Kunden und andere Anspruchsgruppen erwarten vermehrt von Unternehmen, die in diesen Ländern produzieren oder einkaufen, zu sozialverträglichen Produktionsbedingungen beizutragen.
International anerkannte Konventionen, wie die der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die UN-Menschenrechte, stellen oft die Grundlage für nationale Gesetze zu Menschen- und Arbeitsrechten oder Verhaltenskodizes von Unternehmen. Die Kernarbeitsnormen der ILO beziehen sich dabei auf die Grundprinzipien der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung der Zwangsarbeit, der tatsächlichen Abschaffung der Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Initiativen, wie die OECD Guidelines für multinationale Unternehmen oder die Ethical Trading Initiative, unterstützen Beschaffungsorganisationen bei der Durchsetzung und Sicherung von Menschen- und Arbeitsrechten bei Lieferanten in Form von Sozialstandards und Labels. Umgekehrt können die Abnehmer durch bessere Arbeitsbedingungen von Produktivitäts- und Qualitätsverbesserungen profitieren.
Nähere Informationen zu Initiativen und Standards sind über die Datenbank-Suche und Akteure erhältlich.
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